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Krypto dringt auch in Deutschland in immer mehr Lebensbereiche vor. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Dieses befasste sich zuletzt mit einer Klage, die die Frage klären sollte, ob ein Teil des Einkommens auch in Form einer Kryptowährung auszubezahlen sei.
Ethereum war Bestandteil der Vereinbarung
Im konkreten Fall ging es dabei um Ethereum, das Bestandteil einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin war. Die Arbeitgeberin war in diesem Fall ein Unternehmen, das sich auch mit Kryptowährungen beschäftigt.
Dieses vereinbarte mit ihrer Arbeitgeberin ein monatliches Gehalt von 2.400 Euro brutto, zusätzlich war ein Provisionsanspruch auf Basis von Geschäftsabschlüssen vereinbart. Dieses war in Euro zu ermitteln und zum jeweiligen Zeitpunkt der Fälligkeit in ETH auszubezahlen. Das Gehalt der betreffenden Arbeitnehmerin bestand also aus einem Anteil in Euro und einem provisionsabhängigen Teil in Ethereum. IN dem Verfahren ging es umgerechnet um mehr als 27.000 Euro in ETH.
Rechtlich zulässiger Sachbezug
Doch dieser Teil wurde nicht ausbezahlt. Nach dem Ende des Dienstverhältnisses klagte die Arbeitnehmerin ihren ehemaligen Arbeitgeber und erhielt Recht. Der Arbeitgeber stand jedoch auf dem Standpunkt, dass dieser Teil der Vereinbarung rechtlich nicht zulässig und daher nichtig sei.
Dem widersprach das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil. Es hielt fest, dass lediglich der unpfändbare Teil des Gehalts in Euro ausbezahlt werden muss. Kryptowährungen seien ein zulässiger Sachbezug, denn Kryptowährungen seien kein Geld im rechtlichen Sinne.
Vereinbarung in Deutschland möglich
Der Fall ist jedoch bis jetzt nicht endgültig abgeschlossen, weil der vorherigen Instanz ein Fehler bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen unterlaufen war. Diese muss das Verfahren noch einmal aufrollen.
Doch davon abgesehen ist es wichtig zu sehen, dass Kryptowährungen sehr wohl als Gehaltsbestandteil vereinbart werden können. Dies gilt hauptsächlich dann, wenn dies im Interesse des Beschäftigten gilt. Das war im vorliegenden Verfahren der Fall, weil die Arbeitnehmerin in der Branche arbeitet und sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ethereum-Konkurrent blüht auf
Ethereum selbst erlebt seit Tagen wieder einen massiven Aufschwung, dieser befeuert auch den Rest des Kryptoverses. Das zeigt sich auch beim großen Konkurrenten Solana. Dessen Kurs schoss in den vergangenen Tagen um 15 Prozent nach oben.
Doch ein wichtiger Treiber für den Erfolg von Solana steht erst in der Presale Phase. Der Coin Solaxy ($SOLX) schickt sich an, ein Erfolgskriterium von Ethereum zu Solana zu transportieren. Immerhin gelten nicht nur Kosten und Tempo als Erfolgsfaktor von Solana, sondern auch deren Realisierbarkeit.
Wird Solaxy zum Gamechanger?
So kämpft Solana immer wieder mit abgelehnten Transaktionen, weil der Trubel auf seiner Blockchain einfach zu groß geworden ist. Das lässt sich mit einer Layer-2-Lösung vermeiden. Dieser technische Zugang hat Ethereum technisch nach vorn katapultiert, Solaxy ($SOLX) soll dies auch für Solana ermöglichen.
Dieser lässt die Transaktionen außerhalb der Main-Blockchain verarbeiten und entlastet damit die „Datenautobahn“. So steigen sowohl die Leistung als auch die Skalierbarkeit von Solana. Das lässt viele Investoren aufhorchen, denn genau eine solche Lösung fehlt Solana bisher im Kampf gegen den Konkurrenten Ethereum.
Noch liegt der Preis von $SOLX bei nur $0,001704, aber die Uhr tickt bereits. In wenigen Stunden steigt der Preis, dann reduziert sich die Hebelwirkung für den Kryptobörsengang bereits. Die Entwickler haben bereits mehr als 31 Millionen Dollar gesammelt, man kann also davon ausgehen, dass Solaxy zum Erfolg wird.